Klavier- und Cembalobauer

Klavier- und Cembalobauer ist die Berufsbezeichnung für Personen, die Klaviere, Flügel, Pianinos und Cembali herstellen, reparieren, restaurieren, stimmen und intonieren. Der Beruf ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung, zählt aber in Deutschland seit dem 29. Dezember 2003 zu den zulassungsfreien Handwerksberufen, für dessen Ausübung keine besonderen Qualifikationsnachweise erforderlich sind. Zuvor war als Zulassungsvoraussetzung für die selbständige Gewerbeausübung die Meisterprüfung vorgeschrieben. Die Ausbildung zum Gesellen dauert 3,5 Jahre, wird in einem Handwerks- oder Industriebetrieb absolviert und beinhaltet die Ausbildung zum Klavierstimmer. Der Beruf verfügt über die beiden Fachrichtungen Klavierbau und Cembalobau und entstand im Dezember 1982 aus dem Berufsbild des Klavierbauers.

  1. Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Klavier- und Cembalobauer. (PDF; 116 kB) Bertelsmann Verlag, 7. Dezember 1982, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 8. Februar 2017; abgerufen am 8. Februar 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 66, Drittes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung. (PDF; 181 kB) Bundesanzeiger Verlag GmbH, 29. Dezember 2003, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 8. Februar 2017. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  3. Anlage B der HwO, zulassungsfreie Gewerbe. (PDF; 41 kB) Bundesministerium für Wirtschaft, 1. Januar 2017, abgerufen am 8. Februar 2017.
  4. Gewerbe der Handwerksordnung, Anlage B1 und B2. Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V., abgerufen am 8. Februar 2017.