Kleingebäck
Kleingebäcke sind alle Backwaren, die die Anforderungen an Brot erfüllen und weniger als 250 Gramm wiegen. Dazu gehören Brötchen und Brezeln. Die Begriffsdefinitionen finden sich in den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck.
- ↑ Leitsätze für Brot und Kleingebäck ( vom 3. September 2021 im Internet Archive), veröffentlicht im deutschen Bundesanzeiger vom 6. Mai 2021.