Kleinschreibung

Unter Kleinschreibung (Verb: kleinschreiben, vor der Rechtschreibreform von 1996: klein schreiben) versteht man die Verwendung von Kleinbuchstaben am Wortanfang.

Während „konsequente Kleinschreibung“ die Vermeidung aller Großbuchstaben bedeutet, lässt eine „gemäßigte Kleinschreibung“ (welche auch als „gemäßigte Großschreibung“ bezeichnet wird) bestimmte Fälle großgeschriebener Wörter zu, etwa am Satzanfang oder bei Eigennamen.