Kollegialität

Der Begriff Kollegialität bezeichnet eine kollegiale Zusammenarbeit.

Für Ärzte in Deutschland wird diese Bedeutung im § 29 der Musterberufsordnung (MBO) definiert.

Im Berufsleben wird der Begriff Kollegialität auch für ein Verhalten von Mitarbeitern untereinander gebraucht. Damit wird ein zusammenarbeitendes Verhalten und Friedfertigkeit am Arbeitsplatz gemeint. Der Beurteilung der Kollegialität kommt in Arbeitszeugnissen durch den Arbeitgeber eine hohe Bedeutung zu. Sinngemäß steht sie auch für Kameradschaft am Arbeitsplatz, jedoch in abgewandelter Form.

  1. Musterberufsordnung bei der Bundesärztekammer (Stand 2006) (Memento vom 2. September 2011 im Internet Archive)