Kollektive Sicherheit
Kollektive Sicherheit bezeichnet in der Rechts- und Politikwissenschaft ein Militärbündnis zwischen mehreren Staaten zum Schutz vor Angriffen durch Nichtmitglieder. Im engeren Sinn bezeichnet es seit dem Ersten Weltkrieg die sicherheitsrelevanten Bestimmungen internationaler Organisationen wie des Völkerbunds und der Vereinten Nationen. Im Unterschied zu gewöhnlichen Militärbündnissen sind diese dauerhaft, institutionalisiert und haben einen Anspruch auf Universalität.