Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) überprüft den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und empfiehlt den Landesparlamenten die Festsetzung des Rundfunkbeitrags (bis 2012 der Rundfunkgebühren).

Der Beitrag selbst wird durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (bis 2012 GEZ), eine Gemeinschaftsorganisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, eingezogen.