Kommittent
Kommittent ist im Kommissionsgeschäft, wer einen Kommissionär damit betraut, in eigenem Namen, aber für seine Rechnung Waren oder Wertpapiere zu kaufen oder verkaufen. Kommittent ist sprachlich das Nomen Agentis von Kommissionär. Mit dem Rechtsbegriff des Kommittenten wird der Auftraggeber des Kommissionärs bezeichnet. Der Kommissionär steht als Absatzhelfer zwischen dem Kommittenten und einem Dritten, der als Käufer oder Verkäufer fungiert. Zwischen dem Kommittenten und dem Dritten gibt es keine Rechts- und auch keine Geschäftsbeziehung.