Kommunaler Wohnungsbau

Kommunaler Wohnungsbau wird der Bau von Wohnungen durch die Kommunalverwaltung politischer Gemeinden genannt. Überwiegend greift die öffentliche Verwaltung einer Stadt, einer Gemeinde, eines Kreises oder eines Zweckverbandes mit Hilfe einer kommunalen Wohnungsgesellschaft in ihren Wohnungsmarkt ein. Ziele sind unter anderem die Förderung sozialen Wohnungsbaus, Erhöhung der Attraktivität, die Sicherung lokaler Beschäftigung, Stadtumbau, ein Gegensteuern bei Zersiedelung und die energetische Sanierung. Häufig kann die Kommune zusätzliche Einnahmen erzielen.