Kommunalunternehmen

Ein Kommunalunternehmen (abgekürzt KU, im Falle gemeinsamer Kommunalunternehmen auch gKU) umfasst Aufgabenbereiche einer kommunalen Körperschaft (Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände), die sich nach Art und Umfang für eine selbständige Wirtschaftsführung eignen und der öffentliche Zweck dies rechtfertigt.

  1. Bayerische Staatskanzlei: Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) vom 19. März 1998 (GVBl. S. 220) BayRS 2023-15-I. § 1 Allgemeines, Absatz 5. 19. März 1998, abgerufen am 9. August 2020 (Text gilt ab: 01.05.2019): „Das Kommunalunternehmen führt neben seinem Namen die Bezeichnung „Kommunalunternehmen“ oder „gemeinsames Kommunalunternehmen“; es kann auch die Abkürzung „KU“ oder „gKU“ verwenden.“
  2. Wolf-Uwe Sponer, Ralf Tostmann: Kommunalrecht. Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden 2016, S. 166, ISBN 978-3-8293-1194-6