Kommunalwahlrecht (Nordrhein-Westfalen)
Das Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen wird durch mehrere Bestimmungen geregelt, darunter das Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) und die Kommunalwahlordnung. Hinzu kommt das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie aus dem Jahre 2013.
Im Land Nordrhein-Westfalen werden gemäß § 1 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz bei den Kommunalwahlen die Vertretungen (Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte) und die Obersten Verwaltungsbeamten (Landräte und Oberbürgermeister) gewählt, wobei die Stichwahl im Jahr 2007 abgeschafft, 2011 aber wieder eingeführt wurde.
Die letzten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen fanden am 14. September 2025 statt.
- ↑ Entscheid NRW-Verfassungsgerichtshof
- ↑ NRW führt Stichwahl wieder ein. In: Westdeutsche Allgemeine Zeitung. Funke Mediengruppe, 15. April 2012, abgerufen am 1. Mai 2025.
- ↑ Die Kommunalwahlen 2025 finden am 14. September 2025 statt | Land.NRW. Abgerufen am 25. Januar 2025.