Kongruenz (Recht)
Kongruenz ist in der Rechtswissenschaft die völlige Übereinstimmung von mindestens zwei Ansprüchen, die in einem inneren zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang zueinander stehen.
Kongruenz ist in der Rechtswissenschaft die völlige Übereinstimmung von mindestens zwei Ansprüchen, die in einem inneren zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang zueinander stehen.