Konkretes Ordnungsdenken

Konkretes Ordnungsdenken (bzw. Konkretes Ordnungs- und Gestaltungsdenken) ist ein von Carl Schmitt geprägter Terminus aus der Rechtslehre und wird von diesem als Ausprägung einer institutionalistischen Rechtstheorie im Sinne Maurice Haurious verstanden. Demnach sei „Recht nicht auf ein abstraktes Sollen normativer Setzungen bzw. Postulate oder auf arbiträre Entscheidungen gegründet, sondern in den dem dualistischen Auseinanderreißen von Sein und Sollen vorausliegenden konkreten Lebensordnungen und überpersönlichen Institutionen der geschichtlich-sozialen Wirklichkeit.“

  1. Ernst-Wolfgang Böckenförde: Art. Ordnungsdenken, konkretes in: Historisches Wörterbuch der Philosophie, hrsg. von Joachim Ritter und Karlfried Gründer, Bd. 6, Schwabe Verlag, Basel/Stuttgart 1984, Sp. 1312 f.