Konkurrierende Gesetzgebung
Die konkurrierende Gesetzgebung ist ein Kompetenztypus des Staatsorganisationsrechts von Bundesstaaten. Er regelt die Gesetzgebungskompetenz für eine bestimmte Rechtsmaterie dahingehend, dass sowohl der Bund als auch die Gliedstaaten zuständig sind. Jedoch wird einer dieser beiden Ebenen hinsichtlich der Wahrnehmung der Gesetzgebung Vorrang eingeräumt. Sobald diese vorrangige Instanz eine Regelung erlässt, treten etwaige von der nachrangigen Instanz getroffene Regelungen außer Kraft. Auch kann die nachrangige Instanz fortan keine Regelungen mehr in diesem Bereich treffen (sog. Sperrwirkung).