Konträr
Konträr (Kontrarietät; aus französisch contraire „gegensätzlich“) stehen in der Logik zwei Begriffe, Urteile oder Aussagen, die sich gegenseitig ausschließen. Diese Beziehung ist zu unterscheiden von der Kontradiktion.
Konträr (Kontrarietät; aus französisch contraire „gegensätzlich“) stehen in der Logik zwei Begriffe, Urteile oder Aussagen, die sich gegenseitig ausschließen. Diese Beziehung ist zu unterscheiden von der Kontradiktion.