Kontrollratsdirektive

Kontrollratsdirektiven waren in den Jahren 1945 und 1946 Gesetzgebungsakte des Alliierten Kontrollrats mit Geltung für die vier Besatzungszonen. In den Direktiven wurden zunächst die allgemeinen Absichten oder Entscheidungen des Kontrollrates in verwaltungstechnischen Angelegenheiten bekanntgemacht. Seit 1947 waren Direktiven keine Akte der Gesetzgebung mehr. Sie wurden seitdem erlassen, um grundsätzliche Richtlinien oder verwaltungsmäßige Entscheidungen des Kontrollrats bekanntzugeben und waren nicht bindend für die deutsche Bevölkerung in ihrer Gesamtheit, sondern nur für diejenigen Personen, an die sie gerichtet waren.

Der Kontrollrat erließ außerdem Kontrollratsgesetze, Kontrollratsproklamationen und Kontrollratsbefehle.

  1. Nr. 1 d) der Kontrollratsdirektive Nr. 10 Methoden der gesetzgebenden Tätigkeit des Kontrollrats vom 22. September 1945.
  2. Nr. 4, Nr. 5 der Direktive Nr. 51 Akte der Gesetzgebung und andere Akte des Kontrollrats vom 29. April 1947. In: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Nummer 15 vom 31. Mai 1947, S. 90, Digitalisat der Deutschen Nationalbibliothek: urn:nbn:de:101:1-201301315121.