Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser

Die Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser aus dem Jahre 2001 wurde geschaffen, um den Schutz des Unterwasserkulturerbes dem Schutz des Kulturerbes an Land anzupassen und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Staaten zu regeln und zu erleichtern. Die Konvention trat 2009 in Kraft und ist bisher von 81 Staaten ratifiziert worden (Stand: 16. Januar 2026), darunter 2019 von der Schweiz, jedoch noch nicht von Deutschland oder Österreich.

Unter Unterwasserkulturerbe versteht die Konvention der UNESCO dabei alle Spuren menschlicher Existenz, die mehr als 100 Jahre unter Wasser gelegen haben und von historischer oder kultureller Bedeutung sind. Pipelines und andere noch in Benutzung stehende Anlagen bleiben dabei allerdings ausgeschlossen.

Die UNESCO-Konvention beinhaltet keine Regelung über das Eigentum an gefundenem Kulturgut und beabsichtigt nicht, die staatlichen Hoheitsrechte in den verschiedenen Seezonen zu ändern. Nach Art. 28 der Konvention können die Staaten erklären, dass die Konvention auch auf die Inlandsgewässer anwenden (so die Schweiz).

  1. Convention on the Protection of the Underwater Cultural Heritage. Paris, 2 November 2001. In: unesco.org. UNESCO, abgerufen am 19. April 2025 (englisch).