Kraftfahrstraße
Als Kraftfahrstraße (umgangssprachlich auch Schnellstraße oder Schnellverkehrsstraße genannt) wird in der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung eine bestimmte Form der Autostraße bezeichnet. Sie dürfen generell nicht betreten oder mit Fahrrädern sowie Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h oder weniger benutzt werden, analog zu Autobahnen.