Kraftfahrzeugelektriker
Kraftfahrzeugelektriker war von 1937 bis 2003 ein anerkannter handwerklicher Ausbildungsberuf in Deutschland. Die Lehrzeit betrug drei Jahre.
Im Jahr 2003 wurden die Berufsbilder des Kraftfahrzeugmechanikers und des Kraftfahrzeugelektrikers zum neuen Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechatroniker zusammengelegt. Mit der neuen Berufsbezeichnung wurde auf die veränderten Anforderungen im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk reagiert.
- ↑ Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugelektriker/zur Kraftfahrzeugelektrikerin vom 7. März 1989, außer Kraft getreten am 1. August 2003.