Kragenamt
Kragenamt ist die inoffizielle Bezeichnung für ein Amt, dessen Amtsverwaltung in einer nicht zum Amt gehörenden Gemeinde liegt, die wie ein Kragen von den umliegenden amtsangehörigen Gemeinden umschlossen wird. Im Amtssitz bestehen meist zwei Verwaltungen nebeneinander, nämlich die der Gemeinde selbst und die des Amtes. Vielerorts wurden ehemalige Kragenämter aufgelöst, zumeist durch die Eingliederung der amtsfreien Gemeinde, in der sich der Amtssitz befindet. Die meisten Auflösungen erfolgten im Rahmen von landesweiten Gebietsreformen.