Krankenhausstrukturgesetz

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung
Kurztitel: Krankenhausstrukturgesetz
Abkürzung: KHSG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Sozialrecht
Erlassen am: 10. Dezember 2015
(BGBl. 2015 I S. 2229)
Inkrafttreten am: überw. 1. Januar 2016
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) wurde am 10. Dezember 2015 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es beinhaltet umfangreiche Änderungen des Krankenhausfinanzierungsrechts. Zum einen wurden mit der verbindlichen Ausgestaltung der Qualitätsanforderungen und der Einrichtung eines Krankenhausstrukturfonds Instrumente geschaffen, um die Krankenhausstruktur zu gestalten. Zum anderen zielen zahlreiche Maßnahmen auf die Weiterentwicklung der Betriebskostenfinanzierung ab. Weitere Inhalte sind die Einrichtung eines Pflegeförderprogramms, die Neuausrichtung der Mengensteuerung sowie Änderungen der ambulanten Notfallversorgung. Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz gab es ab 1. Januar 2019 wesentliche Anpassungen, darunter auch beim Pflegezuschlag.