Krankenpfleger
Die Bezeichnungen Krankenschwester oder Krankenpfleger sind geschützte Berufsbezeichnungen für einen der ältesten Heilberufe, die Krankenpflege. Grundlage für den reglementierten Beruf sind verschiedene Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege.
Die Ausbildung in Deutschland erfolgt gemäß den Vorgaben der deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe. Neue Ausbildungsformen führen zur Tätigkeit als Pflegefachperson. Seit 2020 lauten in Deutschland die neuen Bezeichnungen Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann.
Die verschiedenen Ausbildungsgesetze für Pflegeberufe in Deutschland, Österreich und in der Schweiz sehen jeweils neue geschützte Berufsbezeichnungen vor, wobei in Deutschland die alten Berufsbezeichnungen Krankenpfleger und Krankenschwester weiterhin geschützt sind, aber unter bestimmten Vorschriften gegen die neuen ausgewechselt werden können.
Umgangssprachlich werden die Bezeichnungen Krankenpfleger und Krankenschwester synonym – zum Teil verkürzt zu Pfleger und Schwester – sogar auf Personen angewendet, die ohne besondere Qualifikation in der Pflege tätig sind oder einen der anderen Gesundheitsberufe im Gesundheitswesen ausüben.
- ↑ Heilberufe in Deutschland. Berufsfelder, Ausbildung und Ausbildungskosten, Verdienst. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, 2016, S. 4. Abgerufen am 8. April 2023.