Kreditauftrag

Kreditauftrag ist der Auftrag an einen Auftragnehmer, einem Dritten ein Darlehen (Kredit) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu gewähren.

Beim Kreditauftrag gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer, der als Kreditgeber auftritt, den Auftrag, einem Dritten, dem Kreditnehmer, ein Darlehen zu gewähren. Das Ausfallrisiko dafür trägt der Kreditgeber. Bei diesem Geschäft fungiert der Auftraggeber nicht mit eigener Kreditverpflichtung, sondern mit bloßer Vermittlung. Zumeist besteht zwischen Auftraggeber und Kreditnehmer eine Geschäftsverbindung, bei der der Auftraggeber ein eigenes wirtschaftliches Interesse an einer Kreditgewährung hat. Der Auftraggeber will oder darf nicht selbst Kreditgeber sein.

  1. Peter Rösler, Thomas Mackenthun, Rudolf Pohl: Handbuch Kreditgeschäft, 2002, S. 226