Kreditsicherungsrecht (Vereinigte Staaten)

Als Kreditsicherungsrecht (englisch Secured Transactions) bezeichnet man im Recht der Vereinigten Staaten ein Rechtsgebiet, das sich mit der Absicherung der Rückzahlung von Darlehen und anderen Kreditgeschäften (wie etwa Kauf auf Raten) durch eine Kreditsicherheit (collateral) beschäftigt: Bei Zahlungsverzögerung oder -ausfall (default) kann der Gläubiger (creditor) den collateral verkaufen und sich aus dem Erlös befriedigen. Es ist im 9. Artikel des Uniform Commercial Code geregelt. Dieser ist nicht bindendes Recht, kann aber von den Bundesstaaten in bundesstaatliches Recht übernommen werden. Zur vollen Sicherung sind nach dem UCC zwei wichtige Schritte erforderlich: attachment und perfection.