Kreditwürdigkeitsprüfung

Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist bei Kreditinstituten die erstmalige und laufende Überwachung der Bonität eines Kreditnehmers.

Dieser Vorgang ist bei Kreditvergaben und Prolongationen von Kreditinstituten allgemein verbindlich in § 18 KWG geregelt. Insbesondere für Kredite an einen Kreditnehmer, die 10 % des haftenden Eigenkapitals, max. 750.000 Euro übersteigen, ist diese Prüfung für die Banken verpflichtend und wird von der Bankenaufsicht BaFin im Rahmen deren jährlicher Prüfungen der Kreditinstitute entsprechend überwacht.

  1. der im Gesetz verankerte Schwellenwert bedeutet nicht, dass Kreditvergaben unterhalb dieser Größenordnung keine Kreditwürdigkeitsprüfung (Bonitätsprüfung) erfordern würden.