Kreditwürdigkeitsprüfung
Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist bei Kreditinstituten die erstmalige und laufende Überwachung der Bonität eines Kreditnehmers.
Dieser Vorgang ist bei Kreditvergaben und Prolongationen von Kreditinstituten allgemein verbindlich in § 18 KWG geregelt. Insbesondere für Kredite an einen Kreditnehmer, die 10 % des haftenden Eigenkapitals, max. 750.000 Euro übersteigen, ist diese Prüfung für die Banken verpflichtend und wird von der Bankenaufsicht BaFin im Rahmen deren jährlicher Prüfungen der Kreditinstitute entsprechend überwacht.
- ↑ der im Gesetz verankerte Schwellenwert bedeutet nicht, dass Kreditvergaben unterhalb dieser Größenordnung keine Kreditwürdigkeitsprüfung (Bonitätsprüfung) erfordern würden.