Kreis (Hessen-Darmstadt)

Der Kreis war 1832 bis 1848 und erneut ab 1852 eine staatliche Verwaltungseinheit im Großherzogtum Hessen und nachfolgend im Volksstaat Hessen, eine Ebene zwischen den Gemeinden einerseits und der Zentralverwaltung oder den Provinzverwaltungen – je nach Sachgebiet – andererseits. Zugleich war der Kreis ab 1874 auch eine selbstverwaltete Körperschaft. An der Spitze des Kreises stand der Kreisrat, später der Kreisdirektor.