Kreishandwerkerschaft

Die Kreishandwerkerschaft ist der fachunabhängige Zusammenschluss aller Handwerksinnungen einer Region, die in einem bestimmten Stadt-, Landkreis oder Regierungsbezirk ihren Sitz haben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Rechtsaufsicht der zuständigen Handwerkskammer, durch deren Genehmigung der Satzung die Kreishandwerkerschaft rechtsfähig wird.