Kreisreform Baden-Württemberg 1973
Mit Wirkung vom 1. Januar 1973 fand in Baden-Württemberg eine Kreisgebietsreform statt, bei der 32 Landkreise neu gebildet wurden und drei Landkreise unverändert oder nahezu unverändert bestehen blieben. Bereits in den Jahren zuvor, d. h. seit 1967, hatte es zur Vorbereitung der Kreisreform Umgliederungen einzelner Gemeinden gegeben. Außerdem lief seit 1970 die freiwillige Phase der Gebietsreform in Baden-Württemberg, in der es bereits mehrere Gemeindezusammenschlüsse über die Kreisgrenzen hinweg gegeben hatte.
- ↑ GesBl 147/1968, betreffend Eingliederung der Gemeinden Achberg, Burgau, Gaisweiler, alle Landkreis Sigmaringen, Adelsreute, Wangen, beide Landkreis Überlingen, und Wilflingen, Landkreis Hechingen, in andere Landkreise sowie die Aufhebung weiterer Exklaven, die keine selbständigen Gemeinden darstellten. Siehe auch: Territoriale Besonderheiten in Südwestdeutschland nach 1810
- ↑ GesBl 515/1970, betreffend Eingliederung der Gemeinden Korb, Landkreis Buchen, Nordhalden, Landkreis Konstanz, Reutin, Landkreis Rottweil, Türkheim, Landkreis Ulm, in Gemeinden anderer Landkreise und Vereinigung der Gemeinden Immeneich, Landkreis Waldshut, und Schlageten, Landkreis Säckingen