Kreisumlage
Kreisumlagen sind Umlagen, die kreisangehörige Gebietskörperschaften an die übergeordnete Gebietskörperschaft Landkreis aufgrund dessen Hebungsrechts leisten, um dessen Finanzbedarf ganz oder teilweise zu decken.
Kreisumlagen sind Umlagen, die kreisangehörige Gebietskörperschaften an die übergeordnete Gebietskörperschaft Landkreis aufgrund dessen Hebungsrechts leisten, um dessen Finanzbedarf ganz oder teilweise zu decken.