Kreuzungsrecht
Unter Kreuzungsrecht werden sowohl die Regelung der Rechtsbeziehungen an Kreuzungen oder Einmündungen von Straßen untereinander als auch die Kreuzung von Gewässern und Eisenbahnen mit der Straße verstanden.
Unter Kreuzungsrecht werden sowohl die Regelung der Rechtsbeziehungen an Kreuzungen oder Einmündungen von Straßen untereinander als auch die Kreuzung von Gewässern und Eisenbahnen mit der Straße verstanden.