Kriegsflüchtling
Ein Kriegsflüchtling ist eine Person, die ihre Heimat verlässt, um vor bewaffneten Konflikten zu fliehen. Dabei umfasst der Begriff „Konflikt“ zwischenstaatliche Kriegshandlungen ebenso wie innerstaatliche Bürgerkriege und ähnliche militärische und paramilitärische (bewaffnete) Auseinandersetzungen.
Kriegsflüchtlinge sind als solche nicht völkerrechtlich geschützt. Sie können unter Umständen jedoch unter die Definition eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 fallen oder komplementären Schutz erhalten.