Kriegsverbrechen im Ersten Weltkrieg
Kriegsverbrechen im Ersten Weltkrieg bezeichnen Verstöße gegen das zur Zeit des Ersten Weltkriegs geltende humanitäre Völkerrecht. Dazu gehören Massaker, Folter, sexualisierte Gewalt, Deportationen, Todesmärsche, der Einsatz von chemischen Waffen und der Angriff auf medizinische Einrichtungen.