Kriminalprävention

Kriminalprävention dient der Vorbeugung rechtswidriger Taten. Es wird unterschieden zwischen universeller (d. h. primärer bzw. allgemeiner), situativer bzw. selektiver (auch: sekundärer) und indizierter (auch: tertiärer bzw. postinzidenter) Prävention sowie Täter-, Situations- und opferbezogener Prävention.

Die Begriffe primäre, sekundäre und tertiäre Prävention suggerieren eine Stufung und sollten nicht mehr verwendet werden, da die moderne Kriminologie am ehesten die Muster der selektiven bzw. indizierten Prävention als Kriminalprävention versteht.

Eine besondere Bedeutung haben die von den Bundesländern entwickelten Programme zur Bekämpfung der Delinquenz von Schwellentätern, aber auch die von der Europäischen Union geförderte berufliche Weiterbildung zur Fachkraft für Kriminalprävention.

  1. Wiebke Steffen: Gutachten zum 14. Deutschen Präventionstag, Hannover 2009, S. 48: https://www.praeventionstag.de/html/GetDokumentation.cms?XID=365.
  2. vgl. zum Beispiel für Niedersachsen: Bekämpfung der Kinder- und Jugenddelinquenz (Memento vom 24. September 2015 im Internet Archive) Gemeinsamer Runderlass Niedersächsischer Ministerien Nds.MBl. Nr. 34/2009, S. 751.