Kulmer Handfeste
Als Kulmer Handfeste wird das am 28. Dezember 1233 durch den Deutschen Orden in Kulm ausgestellte Dokument bezeichnet, mit dem die Siedlungen Kulm und Thorn zu den ersten Städten im zwischen der Weichsel und zweien ihrer Zuflüsse gelegenen Kulmer Land erhoben wurden und eine Städteordnung erhielten. Die in der Kulmer Handfeste in Latein aufgezeichneten Rechtsnormen wurden schon bald für das gesamte Ordensland und sogar dessen Nachbarterritorien vorbildlich und bildeten die Grundlage für ein neues Recht, das später als Kulmer Recht bezeichnet wurde.