Kulturorchester
Der Begriff Kulturorchester ist ein zentraler Rechtsbegriff der deutschen Kulturpolitik. Die 1938 erfolgte Definition des NS-Rechtsbegriffs wurde zwar 2019 in der Neufassung des TVK abgeschafft, der Rechtsbegriff hat allerdings in der – umgangssprachlich so genannten – Orchesterversorgung (VddKO) weiterhin Gültigkeit. Die offizielle Bezeichnung dieser Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VddKO) deutet unmissverständlich auf diese NS-Tradition. Auch die VddK-Satzung basiert auf der Tarifordnung und den kulturpolitischen Definitionen von 1938. Diese Definition hat demzufolge bei den von der VddKO versorgten Orchestermusikerinnen und -musiker weiterhin Gültigkeit.
„Kulturorchester sind diejenigen Orchesterunternehmen, die regelmäßig Operndienst versehen, oder Konzerte mit ernst zu wertender Musik spielen.“
Eng verbunden mit der Begriffsverwendung „Kulturorchester“ waren von Anbeginn finanzielle bzw. gewerkschaftliche Interessen. Die seit 1952 bestehende Orchestergewerkschaft Deutsche Orchestervereinigung (DOV) wurde auf der Basis der Tarifordnung von 1938 gegründet und hatte in den bis 2019 geltenden Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern wesentliche Grundelemente von 1938 übernommen. Die deutsche Kulturpolitik, die Musikwissenschaft und die Fachpresse verwendeten diesen Begriff bis 2019 zur Kennzeichnung der gesamten deutschen Orchesterlandschaft. Aufgrund des durch die wissenschaftliche Studie ab 2015 erreichten neuen Erkenntnisstandes gab es in der Öffentlichkeit und bei den Betroffenen die Einsicht, grundlegende Reformen seien hinsichtlich des „braunen Begriffskellers“ überfällig.
- ↑ In kein anderes Kulturprojekt wurden so viele Steuermittel investiert wie in die deutschen Kulturorchester. Eine kritische Überprüfung dieser weltweit einmaligen kulturpolitischen Philosophie fand bisher nicht auf grundsätzlicher Ebene statt. Vgl. Gerald Mertens, „Amerikanische Verhältnisse“, in: Das Orchester 37 (03/1999), S. 5 und Jan V. Matejcek, „Die Zukunft eine Herausforderung? Zur Situation kanadischer und nordamerikanischer Orchester“, in: Das Orchester 40 (11/1992), S. 1314–1316.
- ↑ Der Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2024 einstimmig ein Statement zum Begriff „Kulturorchester“ im Anstaltsnamen beschlossen. Der Verzicht auf diesen NS-Rechtsbegriff sei in versorgungspolitischer und rechtlicher Hinsicht zu schwierig. „Ebenso bewusst ist es uns, dass der Begriff „Kulturorchester“ in keiner Weise der heutigen Arbeit der bei uns versicherten Klangkörper gerecht wird.“ Quelle: www.orchesterversorgung.de
- ↑ Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester.
- ↑ Tarifordnung für die deutschen Kulturorchester vom 30. März 1938 und der ab 1971/72 in jeweils aktuellen Fassungen vorliegende Tarifvertrag für die Musiker in TVK. An dieser Abkürzung wurde bei der 2019 erfolgten Reform festgehalten, denn nun heißt es „Tarifvertrag in Konzert- und Theaterorchestern“.
- ↑ Der Begriff „Kulturorchester“ entstand auf dem Hintergrund eines deutsch-nationalen bzw. nationalsozialistischen Kulturbegriffs.
- ↑ Hermann Voss: Das Tarifrecht der Mitglieder der deutschen Kulturorchester, Kulturorchestertarifordnung (TO.K) nebst Änderungen unter Berücksichtigung der Tarifverträge vom 6.10.1956 und 21.9.1957, Mainz 1957; Gerald Mertens, „30 Jahre TVK“, in: Das Orchester 49 (2001), S. 17–20. weitere Infos s. Homepage der Deutsche Orchestervereinigung
- ↑ Dazu folgende online-Beiträge als Beispiele: Artikel der Zeitschrift NMZ // Beitrag des WDR3 zum Thema Kulturorchester ( vom 14. Juli 2014 im Internet Archive) // Landesmusikrat Schleswig-Holstein ( vom 14. Juli 2014 im Internet Archive) // Kulturpolitische Diplomarbeit zum Thema Kulturorchester ( vom 27. März 2014 im Internet Archive) // Informationsdienst Wissenschaft e. V. // Landesmusikrat Rheinland-Pfalz Musikpflege 4.1. Kulturorchester ( vom 14. Juli 2014 im Internet Archive), s. a. Arnold Jacobshagen, Strukturwandel der Orchesterlandschaft: die Kulturorchester im wiedervereinten Deutschland, Köln 2000.
- ↑ Adrians, S. 10. Im Jahre 2013 feierte die VddK ihr 75-jähriges Jubiläum und gab aus diesem Anlass die Festschrift 75 Jahre Orchesterversorgung 1938-2013 heraus. Rolf Bolwin, der damalige Vorsitzende des Deutschen Bühnenvereins, äußert sich im Grußwort dieser Festschrift (S. 6) zu dieser Problematik: Die VddK „hätte es spätestens zum Hundertsten verdient, auf neue gesetzliche Füße gestellt zu werden.“ In einem Schreiben der VddK wird ebenfalls konzediert: „Allein es bleibt der Makel, weiterhin eine Rechtsgrundlage aus dem ‚Dritten Reich‘ zu haben“ (Felbick 2015, S. 104 f.)