Kunst am Bau

Unter Kunst am Bau wird eine Verpflichtung insbesondere des Staates als Bauherrn verstanden, aus seinem baukulturellen Anspruch heraus einen gewissen Anteil – meist um die 1 % – der Baukosten öffentlicher Bauten für Kunstwerke zu verwenden. Diese Verpflichtung ist in Deutschland beim Bund und den Ländern in entsprechenden Regelungen festgeschrieben. Einige Städte wie beispielsweise München (Programm Quivid) oder Dresden haben diese Verpflichtung auf kommunaler Ebene übernommen.