Kuppelei
Kuppelei (lateinisch lenocinium) ist ein heute kaum noch verwendeter Begriff, der die vorsätzliche Vermittlung oder Förderung von außerehelichem Geschlechtsverkehr bezeichnete. In Verbindung mit Geldzahlungen wurde Kuppelei auch in den Kontext der Prostitution eingeordnet. Ausübende der Kuppelei wurden als Kuppler bezeichnet. Im deutschen Strafrecht wurde der Begriff 1973 – in der DDR bereits 1968 – entfernt und die meisten damit zusammenhängenden Tatbestände abgeschafft; seit 2021 ist allerdings das Bestimmen von Schutzbefohlenen zu sexuellen Handlungen mit dritten Personen auch dann strafbar, wenn kein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird. Im schweizerischen Strafrecht folgte die Abschaffung des Begriffs Kuppelei 1992. Lediglich im österreichischen und liechtensteinischen Strafrecht findet sich der Tatbestand noch im Zusammenhang mit dem Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses.