Kurhessische Verfassung von 1831

Die Kurhessische Verfassung von 1831 gilt als eine der außergewöhnlichsten, weil relativ liberalen Verfassungen des deutschen Konstitutionalismus. Bereits von den Zeitgenossen erfuhr sie große Anerkennung. Karl Marx lobte sie 1859 als „das liberalste Grundgesetz [...] das je in Europa verkündet wurde“.

  1. Karl Marx: Unruhe in Deutschland. In: Ders./Friedrich Engels: Werke. Bd. 13, Berlin 1961, S. 535–539, hier S. 536. Er fügte hinzu: „Es gibt keine andere Verfassung, die die Befugnisse der Exekutive in so engen Grenzen hält, die Verwaltung so abhängig macht von der Legislative und der Justiz eine so weitgehende Kontrolle anvertraut“. Der in Paris verfasste Artikel erschien zuerst am 2. Dezember 1859 in der„New York Daily Tribune“.