Kursmünze
Kursmünzen (oder Umlaufmünzen) sind in der Numismatik Münzen, die als gesetzliches Zahlungsmittel im ausgebenden Staat gelten oder galten und deren Nominalwert auf die jeweilige Landeswährung lautet.
Von den Kursmünzen unterscheiden sich Gedenkmünzen, die in erster Linie für Sammler geprägt werden, Probeprägungen, Medaillen und Jetons, die keinen Geldcharakter haben.
Das Bestimmungswort „Kurs-“ ist von „kursieren“, also „umlaufen“ abgeleitet und erfasst sprachlich alle im Geldumlauf befindlichen Münzen. In der Numismatik ist die Begriffsverwendung uneinheitlich. Während der Michel-Katalog hierunter umlaufende Euromünzen versteht („mit EURO-Kursmünzen von Andorra bis Zypern“), wird für umlaufende Geldstücke entweder der Rechtsbegriff Münzen (§ 1 MünzG), Kurantmünzen oder Scheidemünzen verwendet. Während bei Scheidemünzen der Metallwert unter dem Nominalwert liegt (Regelfall), sind beide Werte bei Kurantmünzen (nahezu) identisch. Zuweilen ist auch die Verwendung des Begriffs für umlaufende Münzen zu finden. So sind die Kursmünzen Australiens, Großbritanniens, Kanadas und seit 1982 der Schweiz so genannte Wendeprägungen mit gegengerichteter Stempelstellung. In den Wirtschaftswissenschaften sind Kursmünzen „zum Umlauf bestimmte Münzen“. Sondermünzen wie die 2-Euro-Münze besitzen einen doppelten Status, denn währungsrechtlich sind sie zwar „zum Umlauf bestimmt“, doch ihre begrenzte Prägeauflage macht sie zu einem begehrten Sammlerobjekt. In der Praxis sind Kursmünzen diejenigen Münzen, die außer Kurs gesetzt sind und sich deshalb nicht (mehr) in Umlauf befinden.
- ↑ Schwaneberger-Verlag (Hrsg.), Michel-Münzen-Katalog Deutschland 2015, 2015, Buchtitel
- ↑ Jonas Pfestorf, Ein Penny ist kein Pfennig!, 2011, S. 183
- ↑ Dieter Verbeck, Einführung in die Bargeldökonomie der Bundesrepublik Deutschland, 2017, S. 112
- ↑ Dieter Verbeck, Einführung in die Bargeldökonomie der Bundesrepublik Deutschland, 2017, S. 113