Kurzwellenrundfunk

Mit dem Begriff Kurzwellenrundfunk bezeichnet man Rundfunk, der auf den Kurzwellenbändern verbreitet wird. Diese entsprechen dem Frequenzbereich von 3.200 kHz bis 26.100 kHz, unterteilt in mehrere „Bänder“ für den Hörfunk. Die Bundesnetzagentur hat 2022 für die Bundesrepublik Deutschland mehrere Frequenzbänder zum Beispiel ab 3.950 kHz und ab 5.900 kHz für den Rundfunk festgelegt.

Die Rundfunkausstrahlungen auf Kurzwelle spielten in den Anfängen der Radiogeschichte eine wichtige Rolle. Seit dem Zweiten Weltkrieg wurde er von wechselnden Staaten und mit wechselnder Zielsetzung als Propagandainstrument für eine internationale Hörerschaft eingesetzt. Der BBC World Service sendete zeitweise mehr als 30 Sprachdienste über seine Kurzwellen-Relaisstationen in ehemaligen britischen Kolonien. Die Hochzeit des internationalen Kurzwellenrundfunks war im Kalten Krieg zwischen 1960 und 1980. Mit dem Aufkommen anderer Techniken zur Verbreitung von Hörfunkprogrammen wie Satelliten- und Kabelrundfunk sowie IP-basierten Übertragungen verlor der Kurzwellenrundfunk an Bedeutung.

  1. Frequenzplan der Bundesnetzagentur, siehe dort auf Seite 21 ff.