Länderfinanzausgleich

Der Länderfinanzausgleich (LFA) ist ein Mechanismus in Deutschland zur Umverteilung finanzieller Mittel zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den Ländern. Er wurde 2020 durch neue Regularien ersetzt, nach denen nun der Bund den Ausgleich vornimmt, indem er die Umsatzsteueranteile der einzelnen Länder durch Zu- und Abschläge verändert. Der Finanzkraftausgleich unter den Ländern wird als horizontaler Umverteilungsmechanismus durch den Vergleich landesindividueller Finanzkraft- und Ausgleichsmesszahlen berechnet. Länder, deren Finanzkraftmesszahl ihre Ausgleichsmesszahl übersteigt, haben Abschläge von ihrem Umsatzsteueranteil hinzuzunehmen zugunsten der Länder, deren Finanzkraftmesszahl unterhalb ihrer Ausgleichsmesszahl lieg. In den Landeshaushalten taucht der Finanzausgleich daher nicht mehr offen auf, da er nunmehr auf der Einnahmenseite in den Umsatzsteuereinnahmen (latent) enthalten ist. 2023 wurden etwa 18,3 Milliarden Euro in Deutschland umverteilt. Länder mit Abschlägen am Umsatzsteueranteil waren dabei wie auch im Vorjahr Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Rheinland-Pfalz. Die anderen elf Bundesländer bekamen aus dem Topf des Umsatzsteueranteils Zuschläge.

  1. Der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern im Jahr 2022. In: bundesfinanzministerium.de. 24. Januar 2026.
  2. Der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern im Jahr 2020 Monatsbericht 3/2021 vom Bundesfinanzministerium
  3. Diese Länder wurden vor der Reform von 2020 „Geberländer“ genannt. Diese Bezeichnung ist aber irreführend, da nicht gegeben wird, sondern diese Länder erhalten Abschläge aus dem Bund-Länder-Finanzpakt
  4. Süddeutsche Zeitung: Länderfinanzausgleich: Bayern zahlt erneut das meiste Geld ein. 22. Januar 2024, abgerufen am 12. März 2024.