Ländersteuer
Bei Ländersteuern steht das Steueraufkommen für bestimmte Steuerarten den Ländern als Steuergläubiger zu, sofern sie für diese Steuern die Steuerertragshoheit besitzen.
Bei Ländersteuern steht das Steueraufkommen für bestimmte Steuerarten den Ländern als Steuergläubiger zu, sofern sie für diese Steuern die Steuerertragshoheit besitzen.