Gesetz über den Ladenschluss

Basisdaten
Titel:Gesetz über den Ladenschluss (früher Gesetz über den Ladenschluß)
Kurztitel: Ladenschlussgesetz (früher Ladenschlußgesetz) nichtamtl.
Früherer Titel: Gesetz über den Ladenschluß
Abkürzung: LadSchlG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: zuletzt nur noch Bayern, früher Bundesrepublik Deutschland             
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Fundstellennachweis: 8050-20
Ursprüngliche Fassung vom: 28. November 1956
(BGBl. 1956 I S. 875)
Inkrafttreten am: 30. Dezember 1956
Neubekanntmachung vom: 2. Juni 2003
(BGBl. 2003 I S. 744)
Letzte Änderung durch: Art. 430 VO vom 31. August 2015
(BGBl. I S. 1474)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
8. September 2015
Außerkrafttreten: 1. August 2025 (Artikel 13 Absatz 2 Bayerisches Ladenschlussgesetz), in den anderen Bundesländern schon früher
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Ladenschlussgesetz (Abkürzung LadSchlG) war ein deutsches Bundesgesetz zur Regelung der Öffnungszeiten von Verkaufsstellen im Sinne von § 1 Abs. 1.

Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz über die Ladenöffnungszeit bei den Bundesländern. Die meisten Bundesländer gestatten vor allem an gewöhnlichen Werktagen weitaus längere Öffnungszeiten als das Bundesgesetz, siehe Ladenöffnungszeit#Deutschland.