Ladepunkt

Ein Ladepunkt ist – laut Definition der Richtlinie 2014/94/EU – „eine Schnittstelle, mit der zur selben Zeit entweder nur ein Elektrofahrzeug aufgeladen oder nur eine Batterie eines Elektrofahrzeugs ausgetauscht werden kann.“ Das Augenmerk ist hierbei insbesondere auf „zur selben Zeit“ und „nur ein“, im Sinne von „nur ein einziges Elektrofahrzeug“ (und nicht mehrere), zu richten.

Eine Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte zur Verfügung stellen. Die Anzahl der Ladepunkte gibt also an, wie viele Elektrofahrzeuge gleichzeitig geladen werden können.

  1. Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, abgerufen am 25. August 2019
  2. Definitionen. FAQ zu „Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“. Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 25. August 2019; abgerufen am 25. August 2019.
  3. E-Ladestation witty home 1×22kW. Hager Group, abgerufen am 25. August 2019.
  4. E-Ladestation witty park 2×22kW. Hager Group, abgerufen am 25. August 2019.