Landesausschuss (Österreich)
Als Landesausschuss bezeichnete man im Kaisertum Österreich und in der westlichen Reichshälfte Österreich-Ungarns ständige Organe der Landtage mit Exekutivbefugnissen, Vorläufer der seit 1920 bestehenden österreichischen Landesregierungen. Den Vorsitz hatte der jeweilige vom Kaiser berufene Landtagsvorsitzende (Titel: Landeshauptmann; in Böhmen, Niederösterreich und Galizien: Landmarschall). Den Landesausschüssen standen die k.k. Landeschefs (mit dem Titel Statthalter bzw. Landespräsident) als Vertreter des Kaisers und der k.k. Regierung in Wien gegenüber.