Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen beziehungsweise die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bilden jeweils mit den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Ersatzkassen für den Bereich jedes Bundeslandes einen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen und einen Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen. Rechtsgrundlage ist § 90 SGB V.

Die Ersatzkassen können diese Aufgabe auf eine im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung von den Ersatzkassen gebildete Arbeitsgemeinschaft, zum Beispiel einen Landesverband der Ersatzkassen oder eine einzelne Ersatzkasse übertragen.