Landesgesundheitsrat Bayern

Der Landesgesundheitsrat Bayern (LGR) berät gemäß dem Gesetz über den Landesgesundheitsrat vom 24. Juli 2007 den Bayerischen Landtag und die Bayerische Staatsregierung in allen Fragen des Gesundheitswesens. Damit trägt er zur Entscheidungsfindung über gesundheitliche Themen in Bayern bei. Er tagt viermal jährlich. Die Geschäftsstelle des Landesgesundheitsrats Bayern ist im Gebäude des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege angesiedelt.

  1. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLGRG