Landeskrankenhaus (Österreich)
Als Landeskrankenhaus oder Landesklinikum bezeichnet man in Österreich öffentlich-rechtliche Krankenhäuser, deren Träger die Bundesländer sind. Die üblicherweise verwendete Abkürzung ist „LKH“ oder „LK“.
Als Landeskrankenhaus oder Landesklinikum bezeichnet man in Österreich öffentlich-rechtliche Krankenhäuser, deren Träger die Bundesländer sind. Die üblicherweise verwendete Abkürzung ist „LKH“ oder „LK“.