Landeskrankenhausgesellschaft

Die deutschen Landeskrankenhausgesellschaften sind jeweils ein Zusammenschluss von Trägern zugelassener Krankenhäuser im jeweiligen Bundesland gemäß § 108a SGB V. Als privatrechtlicher Verein ist eine Landeskrankenhausgesellschaft der Interessenverband der Krankenhausträger auf Landesebene, d. h. auf Ebene der Bundesländer. Die Mitgliedschaft in der jeweiligen Landeskrankenhausgesellschaft ist für die unterschiedlichen Krankenhausträger freiwillig bzw. bei manchen Landeskrankenhausgesellschaften wie der KGNW in Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Pflichtmitgliedschaft.

Alle 16 deutschen Landeskrankenhausgesellschaften sind Mitglieder der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

  1. Zusammenschluss der Krankenhausträger und Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen. In: kgnw.de. Abgerufen am 15. Februar 2025.
  2. DKTIG Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (Memento des Originals vom 8. September 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.