Landesrundfunkanstalt

Landesrundfunkanstalten heißen die neun Rundfunkveranstalter des öffentlichen Rechts, die für ein oder für mehrere deutsche Länder Hörfunk und Fernsehen veranstalten.

Von den Landesrundfunkanstalten sind diejenigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter zu unterscheiden, die für ganz Deutschland Programme veranstalten: das ZDF, die Deutsche Welle und das Deutschlandradio.

Die neun Landesrundfunkanstalten und die Anstalt des Bundesrechts Deutsche Welle haben sich in der ARD zusammengeschlossen.