Landesschützen (Deutsches Reich)
Als Landesschützen wurde eine große Anzahl von Infanterieeinheiten des Heeres der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg bezeichnet. Sie bestanden hauptsächlich aus Wehrpflichtigen der Landwehr (35–45 Jahre, bei Kriegsbeginn also Geburtsjahrgänge 1894–1904) und des Landsturms (über 45 Jahre, bei Kriegsbeginn also ab Geburtsjahrgang 1894 und niedriger). Die Landesschützen übernahmen die Rollen, die beim Aufbau der Wehrmacht ursprünglich Landwehr- und Landsturmeinheiten zugedacht worden waren, da dieses Konzept bei Kriegsausbruch nicht umgesetzt wurde.